Freitag, 22. August 2008
Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) begrüßen die letzten Klarstellungen zur Sepa-Karte.
Vor wenigen Wochen hatte das European Payments Council (EPC) einen Frage- und Antwort-Katalog zur SEPA-Kartenzahlung veröffentlicht.
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Mittwoch, 19. Dezember 2007
Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel den allgemein erwarteten großen Schlag gegen das Debitprodukt Maestro von MasterCard geführt. Die Interbankenentgelte ("MIF"), das sind Gebühren für grenzüberschreitende Kartenzahlungen, verletzen das europäische Wettbewerbsrecht. MasterCard hat nun sechs Monate Zeit, um sie abzuschaffen, andernfalls drohten empfindliche Strafen. Die Europäische Kommission beschied dies nach über 10-jährigen Anfechtungen und Verhandlungen.
Die Europäische Handelsvereinigung EuroCommerce triumphiert über den von ihr maßgeblich miterstrittenen Sieg. Der Präsident der Vereinigung, Senator Feargal Quinn, sagt für den europäischen Handel eine jährliche Einsparung von 10 Milliarden Euro voraus. Letztlich würde sich das in einem volleren Portemonnaie der Verbraucher niederschlagen. Auch sei nun Schluss mit der Praktik, dass Verbraucher Kartengebühren gleich doppelt bezahlen: nämlich einmal mit den Jahresgebühren für die Karte, und einmal mit künstlich erhöhten Verkaufspreisen.
Die von Politik, Handel und Verbraucherorganisationen in seltener Einmütigkeit kritisierten Interbankenentgelte ("MIF" - "Multilateral Interchange Fees") fallen also weg. Was bedeutet das für SEPA und EAPS?
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Montag, 18. Juni 2007
Der europäische Handelsverband EuroCommerce hat eine neue Initiative gegen aus ihrer Sicht unfaire Bankpraktiken gestartet.
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Samstag, 2. Juni 2007
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands ( VÖB) hat gestern eine neue Ausgabe des vierteljährlichen Newsletters " Aktuelles" veröffentlicht. Aus dem Inhalt von Aktuelles II/2007:
- Nationale Umsetzung der Single Euro Payments Area - SEPA
- Erfolgversprechender Start der GeldKarte 2007
- Grünbuch Retail-Banking
- Konsultationsphase der EAPS-Rulebooks und Planung der Gründung der EAPS-Gesellschaft im Herbst 2007
- Abschluss einer Co-Branding-Vereinbarung zwischen den Karten-Zahlungssystemen der deutschen Kreditwirtschaft und VPAY von VISA
Dienstag, 24. April 2007
Das Europäische Parlament hat heute den im März von den Finanzministern der EU ausgehandelten SEPA-Kompromiss in Form der Payment Services Directive (PSD) gebilligt. Die Mitgliedsstaaten müssen diese Bestimmungen nun bis zum Ende 2009 in nationales Recht umsetzen. (siehe auch -> SEPA beschlossene Sache)
Mittwoch, 11. April 2007
Das praxisorientierte Forschungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg hat soeben den ersten Teil der Studie "Electronic Banking 2007" veröffentlicht. Er thematisiert Trends und Anforderungen für den Zahlungsverkehr im Firmenkundengeschäft, wobei sich als klare Leitmotive die Single Euro Payments Area (SEPA, -> SEPA beschlossene Sache) und für Deutschland auch die Einführung von EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) herauskristallisieren:
- Als größte Herausforderungen sehen die Studienteilnehmer die Integration der SEPA-Formate sowie die Umstellung der Kommunikation von BCS-FTAM auf das internetbasierte EBICS an.
- Die Vereinheitlichung der Verfahren wird auf europäischer Ebene zu verstärktem Wettbewerb unter den Banken führen, der ein verstärktes Outsourcing an spezialisierte Zahlungsdienstleister und eine stärkere Zentralisierung der Dienste mit sich bringt. Hierin sieht die Studie einen Vorteil für die deutschen Banken.
Unter dem Licht dieser beiden großen, anstehenden Veränderungen vermögen die Kernergebnisse der Studie kaum zu überraschen. Die Realität nimmt die Ergebnisse schon teilweise vorweg: erst vor wenigen Tagen etwa vermeldete Equens ein größeres Outsourcing an Atos Origin ( -> Equens vergibt Outsourcing-Aufträge an Atos Origin). Die Überraschungen liegen vielleicht eher darin, welche Thematiken nur die zweite Geige spielen. So wird etwa dem Aufbau und der Nutzung der Public Key Infrastructure (PKI) ein relativ untergeordnetes Interesse eingeräumt. Die Zusammenfassung der Studie ist beim ibi-shop unentgeltlich erhältlich, die ungekürzte Version kostet 217 Euro ( Electronic Banking 2007, Teil 1, ISBN: 978-3-937195-14-8)
Samstag, 7. April 2007
Als unmittelbare Reaktion auf die Terroranschläge in New York wurden in den USA die Datenschutzbestimmungen stark beschnitten. Unter anderem sind die USA-Geheimdienste nun gesetzlich dazu ermächtigt bzw. verpflichtet, die Kontobewegungen von Ausländern zu überwachen. Europa ist von dieser Regelung direkt betroffen, da sämtliche grenzüberschreitenden Kontobewegungen aus Gründen der Datensicherung beim amerikanischen Unternehmen SWIFT gespiegelt werden. Die Öffentlichkeit bekam davon eher zufällig Kenntnis, da die europäischen Banken sich in dieser Thematik äußerst bedeckt hielten. Im Zuge der Einführung von SEPA ("Single Euro Payments Area", -> SEPA beschlossene Sache) sollen nun nicht nur die internationalen, sondern auch die die Inlandsüberweisungen an SWIFT übermittelt werden. Spötter begrüßen das, weil die EU-Bürger ihren Kontostand dann beim Homeland Security Office erfragen könnten, falls die Hausbank einmal ein Problem im Rechenzentrum hat.
Datenschützer sehen das natürlich anders. In sehr eindringlichen Stellungnahmen haben sie darauf hingewirkt, dieser de facto Abschaffung des Bankgeheimnisses gegenzuwirken. Im November 2006 forderten die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz die Banken auf, Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Insbesondere sollte erwogen werden
(Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz vom 8./9.11.2006):
- Die Übermittlung der Daten an die USA zu unterbinden.
- Die übermittelten Daten zu chiffrieren, damit außenstehende Organisationen wie die US-Sicherheitsbehörden nicht mehr darauf zugreifen können.
- Die Verlagerung des Datensicherungs-Servers von den USA "in einen Staat mit einem angemessenen Datenschutzniveau".
Ferner wurden die Banken dazu verpflichtet, zumindest diejenigen Kunden über die SWIFT-Risiken zu unterrichten, die davon betroffen sind. Offenbar haben die Banken allerdings weder ein alternatives Konzept zu SWIFT entwickelt, noch die Kunden in ausreichendem Umfang informiert. In der aktuellen Eskalationsstufe fordert nun das Parlament die Regierung zum Handeln auf. In einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 28.3.2007 heißt es im weichgespülten, aber noch immer eindringlichen Tonfall:
"Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) an US-amerikanische Behörden übermittelt wurden, ohne zu klären, ob dafür eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Lösung einzusetzen, die sicherstellt, dass bei der Datenübermittlung an ausländische Behörden zur Terrorbekämpfung die Grundsätze des Datenschutzes der EU sowie das Bankgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden gewährleistet sind." (Beschlussempfehlung Innenausschuss vom 28.3.2007)
Das Unternehmen SWIFT reagiert ebenfalls auf diese Verunsicherung. Die Anstrengung geht dahin, für SWIFT einen sogenannten Status als "Sicherer Hafen" (safe harbour) zu erlangen. Es handelt sich dabei um ein zwischen EU und USA ausgehandeltes Regelwerk, das es in Europa tätigen US-Unternehmen ermöglichen soll, die EU-Bestimmungen bis zu einem bestimmten Grad einzuhalten. Der Aufsichtsrat von SWIFT rechnet damit, diesen Status im dritten Quartal 2007 zu erhalten.
Unabhängig davon sollten sicherheitsbewusste Zeitgenossen gegenwärtig halten, dass von der amerikanischen Gesetzeslage jedes amerikanische Unternehmen ggf. auch mit seinen Auslandssitzen betroffen ist. Es ist also zu vermuten, dass beispielsweise Bezahlungen mit Kreditkarten von VISA oder MasterCard ebenfalls von den Geheimdiensten der USA überwacht werden.
Siehe auch:
Freitag, 6. April 2007
Der belgische Bankenverbund Febelfin hatte erst vor wenigen Monaten seine Migrations-Strategie für Kartenzahlungen gemäß SEPA bekanntgegeben. Das belgische Debit-Bezahlverfahren Bancontact/Mister Cash (BC/MC) sollte demnach aufgegeben und durch das international etablierte Debit-Verfahren Maestro von MasterCard ersetzt werden. Dieser Plan ist nun ad acta gelegt. Der Grund für diese Kehrwende liegt darin, dass keine Einigung über den Umgang mit der "Interchange Fee" gefunden wurde.
Private Kartenherausgeber wie VISA und MasterCard verlangen bei transnationalen Bezahlungen von ihren Acquirern eine am Umsatz orientierte Gebühr. Aus eher historischen und aus Marketinggründen heißt diese Umsatzbeteiligung allerdings Interchange Fee ("Wechselgebühr"). Die Acquirer geben diese Gebühr üblicherweise an die Händler weiter, die sie dann, je nach Landesgepflogenheit, auch an die Verbraucher weitergeben. Die Europäische Kommission betrachtet diese Gebühr als ungerechtfertigt und geht seit 2003 formell dagegen vor.
MasterCard hatte mittlerweile angekündigt, die Gebühren ab dem 1.1.2008 praktisch zu halbieren. Sie würden dann je Transaktion 5 Euro-Cent plus 0,2% bis 0,3% der Transaktionssumme betragen. Von der Europäischen Kommission gibt es allerdings keine Zeichen, dass sie sich auf einen solchen "Kompromiss" einlassen würde. Damit wurde für die Febelfin der Einsatz von Maestro zu problematisch. ( News vom 30.3.2007)
Dienstag, 27. März 2007
Die Einführung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums SEPA ist beschlossene Sache. Darüber verständigten sich heute abschließend die EU-Finanzminister in Brüssel. Demnach gelten folgende Regelungen:
- Ab 2008 erfolgen grenzüberschreitende Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen zu den gleichen Konditionen, wie nationale.
- Ab 2008 werden nationale Bankkarten an jedem Bankautomaten in der EU akzeptiert.
- Ab 2008 werden Überweisungen bereits zum Ablauf des folgenden Werktages ausgeführt. Bislang sind in Deutschland drei Werktage üblich.
- Ab 2008 dürfen auch private Unternehmen ohne Bank-Lizenz Kleinkredite vergeben. Zur Bedingung für diese Kredite wird allerdings eine Tilgung innerhalb von 10 bis 12 Monaten gemacht werden. Die Nichtbanken müssen je nach Art ihrer Dienstleistungen ein Eigenkapital von 20.000 bis 125.000 Euro hinterlegen.
- Ab 2010 sind nationale Kontonummern ungültig. Auch für nationale Überweisungen müssen dann internationale Kontonummer (IBAN) und internationale Bankleitzahl (BIC) genutzt werden.
- Ferner steht SEPA auch für die EU-weite Einführung neuer Bezahlarten offen. Denkbar wären z.B. Bezahldienste per Handy.
Die Eckdaten der Einigung sollen im April 2007 in der Payment Services Directive (PSD) festgehalten werden. Die Richtlinie wird dann von den Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2010 in nationales Recht umgesetzt. Bis dahin wäre die Regelung denn auch für die Banken streng genommen unverbindlich.
Auf den ersten Blick liegt die Vermutung nahe, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU finanziell profitieren werden, weil die hohen Auslandsgebühren entfallen. Die EU-Kommission rechnet denn auch mit sinkenden Kosten für die Verbraucher. Teuer wird die Reform sicherlich für MasterCard, deren Goldesel Maestro eine immer untergeordnetere Rolle spielen wird. Es gibt aber auch andere prominente Skeptiker, wie etwa die öffentlichen Verwaltungen Deutschlands. Sie wollen ihre Systeme erst umstellen, wenn sich damit nachweisbar Einsparungen oder handfeste Verbesserungen erzielen lassen. Auf den zweiten Blick können ja schließlich auch Zweifel aufkommen. Die Kosten zur Einführung beziffern die Banken in der gleichen Größenordnung, wie die Kosten zur Einführung des Euro. Sie würden im einfachsten Fall auf die Verbraucher umgelegt, so dass letztlich die niedrigen Auslandsgebühren durch verteuerte Inlandsgebühren gegenfinanziert wären. Viele hätten dann nur im Urlaub einen Vorteil durch SEPA.
Siehe auch: -> SEPA-Kompromiss in greifbarer Nähe, -> Glossar SEPA, Artikel FAZ 27.3.2007
Donnerstag, 22. März 2007
Für die beiden grössten Knackpunkte im Streit um einen SEPA-Kompromiss haben Vertreter der 27 EU-Staaten am gestrigen Mittwoch eine Einigung gefunden. Sie verläuft entlang der Kompromisslinie, die sich im Vorfeld abgezeichnet hat:
- Die eine Partei (Deutschland et al.) akzeptiert die sogenannte T+1-Regelung, wenn auch in der mildesten Form. Transaktionen müssen demnach am Ende des nächsten Werktages ausgeführt sein. Denkbar wäre hier auch die scharfe Interpretation "am Anfang des nächsten Wochentages" gewesen.
- Die andere Partei (Großbritannien et al.) lässt sich im Gegenzug auf eine schärfere Regulierung der Nicht-Banken ein. Von diesen wird insbesondere eine in der Höhe noch nicht festgelegte Sicherheitseinlage verlangt werden.
Die deutsche Ratspräsidentschaft will diese Linie heute mit dem Europäischen Parlament abstimmen. Gelingt dies, könnte das Paket zur SEPA-Einigung beim Treffen der EU-Finanzminister in der nächsten Woche zusammengeschnürt werden. (siehe auch -> Glossar SEPA sowie Artikel FTD vom 22.3.2007)
Freitag, 16. März 2007
Erste Ergebnisse zeitigt das von den Banken parallel zu SEPA ins Leben gerufene Projekt EAPS (European Alliance of Payment Schemes). Die BV Zahlungssysteme pilotierte in Kooperation mit der italienischen Kollegin SSB ein System, das die Verarbeitung deutscher Debitkarten in Italien sowohl am POS als auch am Bankautomaten erlaubt. Bislang wurden solche Transaktionen über das Maestro-Bezahlsystem von MasterCard durchgeführt, mit EAPS stehen auch im Ausland die kostengünstigeren Debitverfahren der Bankkarten zur Verfügung.
Weitere Umsetzungen zur Akzeptanz der Debitkarten deutscher Privatbankkunden sind schon in den nächsten drei Monaten geplant; darunter mit Zahlungsabwicklern aus Italien (seceti), Holland (equens), des europäischen Geldautomatenverbundes EUFISERV sowie mit einzelnen Betreibern aus Österreich, Spanien und der Schweiz.
Den zentralen Knotenpunkt für die Transaktionsverarbeitung stellt die BV Zahlungssysteme zur Verfügung. Die Tochter des Bankverlags bietet damit den Privatbanken und deren Kunden ein interessantes Angebot zur Reduktion der sonst bei Maestro anfallenden Gebühren. (PM vom 7.3.2007)
Freitag, 16. März 2007
Am vorgestrigen Mittwoch gelang es den Brüsseler Botschaftern der 27 EU-Staaten nicht, die zwei strittigen Kernpunkte von SEPA für die Payment Systems Directive in einem Kompromiss festklopfen:
- Welche Anforderungen gelten für Nichtbanken beim transnationalen europäischen Zahlungsverkehr? Das Europaparlament und die meisten Banken fordern von den Nicht-Banken, ein Eigenkapital von 150.000 bis 250.000 Euro als Sicherheit zu hinterlegen. Sie sähen eine Wettbewerbsverzerrung, stünde den Nichtbanken auch ohne Eigenkapitalnachweis das Kreditgeschäft mit der Lastschrift frei. Großbritannien gefolgt von den Niederlanden, Finnland sowie den Osteuropäern drängen auf möglichst geringe Anforderungen.
- Der zweite Kernpunkt betrifft die Ausführungsfristen für grenzübergreifende Transaktionen. Die EU-Kommission und Großbritannien fordern kundenfreundliche Laufzeiten von einem Tag (sogenannte T+1-Regelung). Die meisten Banken fordern hier längere Zahlungslaufzeiten.
Bis zum Treffen der EU-Finanzminister am 27. März besteht Hoffnung auf einen Kompromiss für die PSD. Gelingt er den Ministern nicht, steht allerfings eine zweite Lesung im Europaparlament an. Der 1.1.2008 als Termin zur ersten Umsetzung von SEPA wäre dann gescheitert.
Montag, 12. März 2007
"Payment is local business!". Dieser Kernsatz jeder Finanzdienstleistung wurde zum ersten mal während der großen Internet-Blase angekratzt. Jetzt kommt offenbar neuer Schwung in die Geschichte:
- Die nationale WestLB kündigt für den März 2007 eine Kooperation mit dem internationalen Onlinedienst ClickandBuy an. Das ehrgeizige Ziel ist, vom Januar 2008 an innereuropäische Überweisungen und Lastschriften zu den gleichen Konditionen und Bearbeitungszeiten anzubieten, wie rein nationale.
- Auch die Deutsche Bank drängt in das Geschäftsfeld der kleinen Internetbeträge. Es ist von einer geplanten Partnerschaft mit dem Internetdienst PayPal zu hören.
Halten wir also fest, dass die Single Euro Payments Area (SEPA) schon jetzt, noch diesseits aller neuen technischen Bezahlverfahren, für die Verbraucher langsam erste, vage Formen annimmt.
Dienstag, 13. Februar 2007
- EAPS
- Euro Alliance of Payment Schemes; ein europäischer Zahlungsverbund der Banken mit der Zielsetzung, eine Alternative parallel zu SEPA aufzustellen. Die Ziele sind u.a.:
- Die europaweite Akzeptanz der bereits etablierten regionalen Zahlungssysteme; insbesondere von electronic cash.
- Mehr Wettbewerb, besonders auf der Akzeptanzseite.
- EPC
- European Payments Council; ein Verband der europäischen Kreditwirtschaft.
- PSD
- Payment Services Directive; eine EU-Richtlinie, die den SEPA-Rahmen setzt. Der Inhalt der Richtlinie ist im Rahmen der SEPA-Verhandlungen kompromissfähig abgestimmt, so dass Hoffnung besteht, sie noch im April 2007 vom EU-Parlament in einer einzigen Lesung zu verabschieden. Formell besteht ab dann ein 18-monatiger Zeitrahmen, um die Direktive in nationales EU-Recht umzusetzen. Siehe auch:
- SCF
- Single Cards Framework.
- SEPA
- Single Euro Payments Area; Oberbegriff für eine Reihe von Regelungen, die bis zum Jahr 2010 eine harmonisierte europäische Zahlungslandschaft in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten schaffen sollen. Dass dieser Ansatz auch politische Hürden zu überwinden hat ist freilich schon daran ersichtlich, dass nur 13 von 27 EU-Staaten den Euro als Zahlungsmittel nutzen. Drei wesentliche Merkmale von SEPA sollen bereits zum 1.1.2008 realisiert sein:
- SEPA - Überweisung
- SEPA - Kartenzahlung ("Jede SEPA-Karte an jedem SEPA-Terminal")
- SEPA - Lastschrift
- T+1
- Schlagwort im mittlerweile ausgetragenen Streit um die Ausführungsfristen für Zahlungen. Die EU-Kommission forderte eine Höchstlaufzeit von einem Tag: T+1. Die deutsche Kreditwirtschaft forderte aus verschiedenen Gründen eine Laufzeit von drei Tagen: T+3 (PM vom 8.2.2007). Die EU-Finanzminister haben sich mittlerweile auf die T+1-Regelung geeinigt. Siehe auch:
Samstag, 10. Februar 2007
Nicolas Adolph kommentiert die zum 1. Januar 2007 erfolgte Einstellung von POZ und gibt einen Ausblick über den Forbestand von ELV auch in den kommenden SEPA-Zeiten.
POZ war ein 1993 etabliertes Verfahren, mit der Zielsetzung, das "wild" entstandene kartengestützte Lastschriftverfahren ELV zu standardisieren und abzusichern. Ab einer Grenze von 60 DM (bzw. 30,68 EUR) musste mit POZ verpflichtend eine Online-Sperrlistenabfrage durchgeführt werden. Eine Sperrlistenabfrage kann allerdings nicht feststellen, ob ein Kartenkonto auch eine ausreichende Bonität aufweist. Weil die fehlende Bonität aber mit einem Anteil von etwa 95% den Löwenanteil der Rücklastschriftsgründe ausmacht war die vergleichsweise teure Sperrlistenabfrage in der Praxis nicht sehr geschätzt. Vor diesem Hintergrund prognostiziert Adolph auch in den kommenden Jahren einen Fortbestand der ELV-Zahlung.
Der Artikel erschien in der "cards Karten cartes" Heft 1/07 und ist online bei Intercard nachzulesen.
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