Als unmittelbare Reaktion auf die Terroranschläge in New York wurden in den USA die Datenschutzbestimmungen stark beschnitten. Unter anderem sind die USA-Geheimdienste nun gesetzlich dazu ermächtigt bzw. verpflichtet, die Kontobewegungen von Ausländern zu überwachen. Europa ist von dieser Regelung direkt betroffen, da sämtliche grenzüberschreitenden Kontobewegungen aus Gründen der Datensicherung beim amerikanischen Unternehmen SWIFT gespiegelt werden. Die Öffentlichkeit bekam davon eher zufällig Kenntnis, da die europäischen Banken sich in dieser Thematik äußerst bedeckt hielten. Im Zuge der Einführung von SEPA ("Single Euro Payments Area", -> SEPA beschlossene Sache) sollen nun nicht nur die internationalen, sondern auch die die Inlandsüberweisungen an SWIFT übermittelt werden. Spötter begrüßen das, weil die EU-Bürger ihren Kontostand dann beim Homeland Security Office erfragen könnten, falls die Hausbank einmal ein Problem im Rechenzentrum hat.
Datenschützer sehen das natürlich anders. In sehr eindringlichen Stellungnahmen haben sie darauf hingewirkt, dieser de facto Abschaffung des Bankgeheimnisses gegenzuwirken. Im November 2006 forderten die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz die Banken auf, Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Insbesondere sollte erwogen werden
(Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz vom 8./9.11.2006):
- Die Übermittlung der Daten an die USA zu unterbinden.
- Die übermittelten Daten zu chiffrieren, damit außenstehende Organisationen wie die US-Sicherheitsbehörden nicht mehr darauf zugreifen können.
- Die Verlagerung des Datensicherungs-Servers von den USA "in einen Staat mit einem angemessenen Datenschutzniveau".
Ferner wurden die Banken dazu verpflichtet, zumindest diejenigen Kunden über die SWIFT-Risiken zu unterrichten, die davon betroffen sind. Offenbar haben die Banken allerdings weder ein alternatives Konzept zu SWIFT entwickelt, noch die Kunden in ausreichendem Umfang informiert. In der aktuellen Eskalationsstufe fordert nun das Parlament die Regierung zum Handeln auf. In einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 28.3.2007 heißt es im weichgespülten, aber noch immer eindringlichen Tonfall:
"Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) an US-amerikanische Behörden übermittelt wurden, ohne zu klären, ob dafür eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Lösung einzusetzen, die sicherstellt, dass bei der Datenübermittlung an ausländische Behörden zur Terrorbekämpfung die Grundsätze des Datenschutzes der EU sowie das Bankgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden gewährleistet sind." (Beschlussempfehlung Innenausschuss vom 28.3.2007)
Das Unternehmen SWIFT reagiert ebenfalls auf diese Verunsicherung. Die Anstrengung geht dahin, für SWIFT einen sogenannten Status als "Sicherer Hafen" (safe harbour) zu erlangen. Es handelt sich dabei um ein zwischen EU und USA ausgehandeltes Regelwerk, das es in Europa tätigen US-Unternehmen ermöglichen soll, die EU-Bestimmungen bis zu einem bestimmten Grad einzuhalten. Der Aufsichtsrat von SWIFT rechnet damit, diesen Status im dritten Quartal 2007 zu erhalten.
Unabhängig davon sollten sicherheitsbewusste Zeitgenossen gegenwärtig halten, dass von der amerikanischen Gesetzeslage jedes amerikanische Unternehmen ggf. auch mit seinen Auslandssitzen betroffen ist. Es ist also zu vermuten, dass beispielsweise Bezahlungen mit Kreditkarten von VISA oder MasterCard ebenfalls von den Geheimdiensten der USA überwacht werden.
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